Dachverband Schweiz-Palästina - Offener Brief an den Bundesrat
Dachverband Schweiz-Palästina - Offener Brief an den Bundesrat
Zu den jüngsten Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs zur Gefahr eines Völkermords im Gazastreifen und Gutachten zur Rechtswidrigkeit der Besetzung der Gebiete des Gazastreifens, des Westjordanlands und Ostjerusalems durch den Apartheidstaat Israel.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren Bundesrätinnen und Bundesräte,
Hiermit machen wir, die Unterzeichnenden, Sie auf die jüngsten Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) bezüglich der Praktiken Israels in Palästina aufmerksam, insbesondere auf die Beschlüsse vom 24. Mai 2024 und das Gutachten vom 19. Juli 2024. In der Tat hat der IGH in den letzten Monaten sehr wichtige Entscheidungen getroffen, denen die Schweiz die erforderliche Nachachtung verschaffen muss.
In ihrem Beschluss vom 26. Januar 2024 erkannten die 17 Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) mit überwältigender Mehrheit an, dass „eine reale und unmittelbare Gefahr besteht, dass der Bevölkerung des Gazastreifens ein nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt wird“ und nannten anschliessend eine Reihe von dringlichen Massnahmen, die für den Apartheidstaat Israel bindend sind.
Am 24. Mai 2024, während seine Richter die Frage des Völkermords untersuchten, erliess der IGH drei Dringlichkeitsanordnungen. Mit der Begründung, dass die humanitäre Lage in Rafah mittlerweile als katastrophal angesehen wird, ordnete er an, dass der Apartheidstaat Israel seine Militäroffensive in Rafah sofort beenden, den Grenzübergang Rafah für humanitäre Hilfe öffnen und UN-Ermittlern die Einreise in den Gazastreifen gestatten müsse.
Was das Gutachten vom 19. Juli 2024 betrifft, so kam der IGH zu dem Schluss, dass die Besetzung der palästinensischen Gebiete durch den israelischen Apartheidstaat schlicht und einfach illegal ist und dass die Besatzung als solche und nicht nur die Siedlungen und ihre Ausweitung rechtswidrig sind.
Die Schlussfolgerungen des IGH sind eindeutig: In ihren Details wie auch im Grundsatz ist die fast 60 Jahre andauernde Besatzung illegal, und die praktische Schlussfolgerung daraus ist die vom Internationalen Gerichtshof angemahnte Aufforderung an den Apartheidstaat Israel, sich so schnell wie möglich aus diesen Gebieten zurückzuziehen. Diese Illegalität ist seit 1967 für jeden ersichtlich.
In seinem Gutachten von 2004 zur Sperrmauer hatte der IGH bereits zahlreiche illegale Aktivitäten des israelischen Apartheidstaates in den besetzten Gebieten belegt. Die Illegalität der Besetzung an sich wurde nun vom IGH nach internationalem Recht bestätigt. Es ist daher nicht mehr zulässig, sich angesichts dieses eklatanten Verstosses gegen das Völkerrecht auf irgend eine Form der Neutralität zu berufen.
Für unsere Behörden und Repräsentantinnen und Repräsentanten stellt sich daher die Frage: Wollen wir den Apartheidstaat Israel, der sich zahlreicher Verstösse gegen das Völkerrecht schuldig gemacht hat, weiterhin unterstützen und Beziehungen zu ihm unterhalten? Oder werden wir uns für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen? Die Entscheidung und das weitere Vorgehen liegen bei Ihnen.
Wir, die Unterzeichner dieses Schreibens, fordern Sie daher dazu auf:
- mit allen Staaten zu kooperieren, die ihren Willen bekundet haben, sich für die Einhaltung dieser Entscheidungen des IGH einzusetzen, bis der Apartheidstaat Israel das Völkerrecht vollständig respektiert;
- einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Gaza-Streifen zu fordern;
- ein Ende der illegalen und unmenschlichen Blockade des Gazastreifens und generell ein Ende der illegalen Besetzung der besetzten palästinensischen Gebiete zu fordern;
- alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die oben genannten Forderungen zu erfüllen, insbesondere :
- für die umfassende Bereitstellung humanitärer Hilfe für Gaza zu sorgen ;
- die finanzielle Unterstützung der Schweiz für das UNRWA zu bestätigen ;
- alle militärischen und kommerziellen Kooperationen und Beziehungen mit dem israelischen Apartheidstaat sofort einzustellen ;
- den Ausschluss des israelischen Apartheidstaates von allen wichtigen internationalen Veranstaltungen zu fordern ;
- den Staat Palästina anzuerkennen.
Diese Massnahmen sollten angesichts der Dringlichkeit, welche die Massaker an der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und die fortschreitende Siedlungspolitik der israelischen Behörden im Westjordanland und in Ost-Jerusalem erfordern, unverzüglich ergriffen werden.
In der Hoffnung, dass Ihr Handeln dem Ernst der Lage und den Entscheidungen des IGH gerecht wird, verbleiben wir mit freundlichen Grüssen an Sie, sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte.
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